Externer Umwelt-/ Abfallbeauftragter

Abfallrelevante Gesetze und Verordnungen ändern sich laufend – behalten Sie den Überblick! Betriebe mit mehr als 99 Mitarbeitern benötigen laut Gesetz einen qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter, oder Sie entscheiden sich für einen externen Fachexperten. Entsprechend Ihren Anforderungen und Bedürfnissen biete ich Ihnen ein maßgeschneidertes Optimierungskonzept.

Ich biete Ihnen:

  • Erstellung von gesetzeskonformen Abfallwirtschaftskonzepten lt. AWG 2002 idgF. (§11), GewO. 1994 (§353, §376, §77, §71)
  • Kontrolle über eine richtige Abfallsammlung Entsorgungswege und Rechtsvorschriften
  • Effiziente Abfalllogistik
  • Marktgerechte Entsorgungskosten
  • Mitarbeiterinformation – richtige Abfallsammlung
  • Vorschläge zur Mängelbeseitigung (z.B. Lagerung der Abfälle)
  • Evaluierung nach Bedarf der Abfallwirtschaftskonzepte
  • Berichterstellung für die Geschäftsführung
  • Unterstützung in der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten
  • Koordination der abfallwirtschaftlichen Organisation

Ihre Vorteile:

  • Zeitersparnis durch langjährige Erfahrung und Fachwissen in der Abfallwirtschaft
  • Vereinfachung durch einfachen Zugriff auf Informationsquellen und laufend aktuellen rechtlichen Hintergrund über das Abfallwirtschaftsgesetz und Verordnungen
  • Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
  • Kostenvorteile durch Analyse und Optimierung Ihrer Abfallwirtschaft anhand langjähriger Erfahrungswerte
  • Rechtssicherheit ohne langwierige Recherchen, da Sie auf einen Spezialisten für Verwertung und Entsorgung inklusive aller rechtlichen Hintergründe zugreifen können
  • Unterstützung bei der operativen Umsetzung