Elektroautos

Ab 1.1. 2016 entfällt für Elektroautos, die als Dienstfahrzeuge genutzt werden, der Sachbezug. Das gilt aber nur für reine Elektroautos und nicht für Hybrid- und sonstige Fahrzeuge. Diese Regelung ist äußerst begrüßenswert. Weiters werden Elektroautos künftig vorsteuerabzugsfähig. Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die „Luxustangente“ zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug nur für Anschaffungskosten bis Euro 40.000,– voll genutzt werden kann.

Die Anschaffungskosten werden voraussichtlich bei über 80.000,- Euro gedeckelt sein. Liegt der Kaufpreis des E-Autos also über 80.000,- Euro, soll die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges zur Gänze entfallen. Bei Anschaffungskosten zwischen 40.000,-  und 80.000,- Euro erfolgt der Vorsteuerabzug anteilsmäßig.

Kein Sachbezug für Elektroautos. Für Elektroautos (CO² Wert von Null) ist bei privater Nutzung von Firmen PKW’s kein Sachbezug anzusetzen!

Motorbezogene Versicherungssteuer: Elektroautos sind schon jetzt  von der motorbezogenen Versicherungssteuer komplett befreit!

Auf jeden Fall trägt man damit deutlich zur Ökologisierung der Mobilität durch das österreichische Steuerwesen bei. Für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich kann dies sogar einen richtigen Anschub bedeuten, da neue Nutzungssysteme für Betrieb und Mitarbeiter wie „Corporate Carsharing“ möglich sind.

Förderungen von Elektroautos gibt es von Modelregionen, Gemeinden, Bundesländern und des Bundes über das Klimaaktiv – Programm!

Vorteile in den Modelregionen:

  • Mit bereitgestellten RFID-Karten können Sie Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen in Graz gratis beziehen
  • Elektroautos parken in den kostenpflichtigen Zonen der Stadt Graz gratis! Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung
  • Die Modellregion sorgt für die Bereitstellung von ausreichend Ökostrom zum abgasfreien Betrieb der Elektrofahrzeuge

Nutzen wir in naher Zukunft die Steuer- und Fördermöglichkeiten von Elektroautos.